Version: März 2021
1. Umfang / Gültigkeit
1.1 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch die net4biz GmbH schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
1.2 Bei Service Level Verträgen garantiert die net4biz GmbH, über die entsprechende Hersteller-Lizenzen und Hersteller-Support-Verträge zu verfügen. Dem Kunden ist es gestattet, im Namen unserer AGBs, Support-Requests, gemäß der bestehenden Supportverträge, bei Herstellern zu melden, sofern dies für die Behebung eines bestehenden Incidents benötigt wird. Entsprechende Kundennummern und Zugänge für Herstellerportale werden dem Kunden seitens der net4biz GmbH zur Verfügung gestellt.
1.3 Ein auf andere AGBs verweisendes Gegenangebot wird abgelehnt; insbesondere sind Erfüllungshandlungen des Hauptgeschäftes nicht als Zustimmung zu den AGBs des Kunden zu werten. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Vertragslaufzeit
Service Level Verträge werden standardmäßig mit einer Bindungsfrist von einem Jahr ab Unterzeichnungsdatum abgeschlossen und verlängern sich automatisch um 1 Jahr, sofern diese nicht vor Ablauf der Vertragszeit, gemäß den Regelungen unter Punkt 8. „Vertragsauflösung“, aufgelöst wurden.
3. Preise
3.1 Vereinbarte Preise verstehen sich als Festpreise und sind jeweils bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres gültig. Danach kann die Vergütung anhand des jeweils aktuellen österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Die genannten Preise gelten jeweils exklusive Transport und Verpackung.
3.2 Die net4biz GmbH ist berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 7%, so hat der Kunde das Recht, ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche vom Auftrag zurückzutreten.
4. Lieferung
4.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, es sei denn, dass der Kunde einen gesondert verrechneten Transport- und Versicherungskostenbeitrag zur Lieferung frei Haus bezahlt.
4.2. Teillieferungen sind möglich.
4.3. Bezüglich Verpackung gelten die in Punkt 3.1 genannten Bedingungen.
4.4 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und der net4biz GmbH vorzubringen.
4.5 Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden die beim Kunde liegen, gehen zu Lasten des Kunden und gelten als Ablieferung.
4.6 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der net4biz GmbH.
5. Liefertermine
Die net4biz GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mindestens 90-tägigen Nachfrist, mittels eingeschriebenen Briefes, vom Vertrag zurückzutreten. Die net4biz GmbH ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch die net4biz GmbH unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist die net4biz GmbH nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.
6. Eigentumsrecht
6.1. Die gelieferten Komponenten und Zubehörteile bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der net4biz GmbH. Der Kunde hat auf eigene Kosten für diesen Zeitraum für eine ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
6.2. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist die net4biz GmbH jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Kunden zurückzuholen und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
7. Zahlung / Stornogebühr / Verzug
7.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich und nicht anders vereinbart, umgehend nach Lieferung.
7.2 Die seitens der net4biz GmbH gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer, sind spätestens 8 Tage ab Fakturendatum abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.3 Bei Bestellungen über € 5.000,- können 50% des vereinbarten Preises zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss vorab verrechnet werden. Sollte der Kunde mit der Bezahlung dieser Anzahlung in Verzug geraten, verlängert sich die Verpflichtung seitens net4biz GmbH zur Lieferung entsprechend. Die net4biz GmbH ist jedenfalls berechtigt, vor Erhalt der vereinbarten Anzahlung, den Liefergegenstand zurückzuhalten, sowie, ohne Nachfristsetzung und Geltendmachung mit einer Stornogebühr von 5% des Preises, vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die net4biz GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen.
7.5 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die net4biz GmbH. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten ist die net4biz GmbH berechtigt, Terminverlust eintreten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
8. Vertragsauflösung
Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist sowohl für den Kunden als auch für die net4biz GmbH jeweils zum Monatsersten (nach Ablauf der Bindungsfrist), unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist, möglich. Beide Seiten sind zu einer fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, sofern die jeweils andere Partei gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung und Einräumung einer angebrachten Nachfrist Abhilfe geschaffen hat. Der Kunde ist zur fristlosen Auflösung berechtigt, wenn die net4biz GmbH eine ihr eingeräumte Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt. Hat die net4biz GmbH zur Auflösung durch den Kunden Anlass gegeben, besteht eine Zahlungsverpflichtung des Kunden nur bis zur Beendigung der Leistungserbringung. Hat der Kunde zur Auflösung durch die net4biz GmbH Anlass gegeben, etwa weil fällige Beträge trotz Mahnung nicht zur Zahlung gebracht wurden oder die erforderliche Mitwirkung trotz Mahnung nicht geleistet wurde, so ist die net4biz GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der ersparten Aufwendungen seitens des Kunden durch Auflösung des Vertrages.
9. Garantie
9.1 Eine eventuelle Garantieleistung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Garantiezusage seitens der net4biz GmbH ist in jedem Falle an den Abschluss eines Instandhaltungs-Vertrages für Wartung und Reparatur, entsprechend den hierfür geltenden Bedingungen der net4biz GmbH, gebunden. Ein solcher Instandhaltungsvertrag bildet ein eigenes Rechtsgeschäft.
9.2 Eine eventuelle Garantiegewährung seitens der net4biz GmbH erstreckt sich nicht auf jene Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen.
9.3 Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten der net4biz GmbH schriftlich mitzuteilen.
9.4 Jede eventuell vereinbarte Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem Technischen Kundendienst der net4biz GmbH angehören bzw. von dieser autorisiert sind oder bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjektes.
9.5 Die Inanspruchnahmen der Garantieleistung setzt voraus, dass der Kunde sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag vollinhaltlich, inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.
9.6 Über die vereinbarte Garantieleistung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Mängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Ware im Lieferort schriftlich der net4biz GmbH mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet die net4biz GmbH nach ihrer Wahl jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen.
10.2 Die net4biz GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Komponentenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen, sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der net4biz GmbH für leichte Fahrlässigkeit, sowie für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Davon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nicht erfasst.
10.3 Rücksendungen beanstandeter Ware bedürfen des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses der net4biz GmbH und erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
11. Software-Leistungen
Alle Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation, Programmierung und Systemsoftware) unterliegen den Bedingungen des Software-Vertrages der net4biz GmbH und bilden in jedem Fall eigene Rechtsgeschäfte.
12. Vorbereitung des Aufstellungsortes
Der Kunde hat rechtzeitig vor Lieferung des Gegenstandes auf eigene Kosten einen den Spezifikationen der net4biz GmbH entsprechenden Raum mit Stromanschluss bereitzustellen. Die net4biz GmbH wird auf Wunsch des Kunden durch fachmännische Beratung gegen Kostenersatz behilflich sein, den Aufstellungsort einwandfrei vorzubereiten. Der Kunde hat darüber hinaus außerdem die Eignung der Transportwege vom Hauseingang bis zum Aufstellungsort zu überprüfen und gegebenenfalls auf seine Kosten herzustellen. Die Installations- und Lagerbedingungen sind zu beachten.
13. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien. Auf diesen Vertrag ist – mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen – Österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, falls sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.
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