Multi-Tenant Network für einen Startup Campus

Nina Kaiser (Projektleiterin 4 Gamechangers, ProSiebenSat.1Puls 4)​: “Mit dem Multi-Tenant Netzwerk Setup der n4b können wir das erste Mal unseren Startups im Media Quarter Marx auch gemeinsame IT-Services anbieten, wie Drucker, W-LAN uvm. und die Mandanten befinden sich trotzdem strikt in einem eigenen sicheren und abgeschotteten Netzwerk.”

 

Herausforderung

Das Co-Working Angebot des 4Gamechangers HUB sollte allen Mandanten einen gemeinsamen, starken und damit für die einzelnen Startup-Firmen günstigen Internetanschluss bieten. Zusätzlich bestand die Herausforderung darin, sämtlichen Mandanten Zugriff auf zentrale Multifunktionsdrucker und einen einzigen WLAN zu gewährleisten (ein Wildwuchs an interferierenden WLANs sollte vermieden werden). Selbstredend muss sich jede Firma in einem eigenen, hochsicheren lokalen LAN, abgeschottet von allen anderen Mietern, befinden.

 

Unsere Lösung

Unabhängig von der Verbindungsart (Netzwerkkabel, WLAN) wird jedes netzwerkfähige Endgerät mit dem dazugehörigen Firmennetzwerk des jeweiligen Startups vollautomatisch und abgesichert verbunden.

Die Zuordnung basiert auf den Zugangsdaten, die bei der Verbindung angegeben werden. Die Mieter im 4Gamechangers HUB haben jederzeit die Möglichkeit, mittels eines Onlineformulars für weitere Mitarbeiter Zugänge anzufordern, welche nach einer Überprüfung durch die IT freigegeben und sowohl für den Drucker, das VPN und die firmeninternen Netzwerkzugriffe verwendet werden.

Apple Zero Touch Deployment and Device Management

Ronny Zimmermann (Head of IT):​ “Der Automatisierungsgrad den wir mit den zentralen Management-Services der n4b erreicht haben, verschafft uns endlich die Grundlage, Software Releases und OS Updates innerhalb eines sinnvollen Zeitrahmens mit minimalem Personalaufwand verlässlich zu planen”.

Herausforderung

Die Forschungsinstitute des Vienna BioCenter beschäftigen über 700 Mitarbeiter, davon sind etwa 540 Mac-User. Die Konfiguration der MAC Clients bedurfte eines großen manuellen Aufwandes durch die Helpdeskmitarbeiter.

Aufgrund der Inkompatibiltät des Mac Setups zu neuen Betriebssystemen , neuer Hardware und modernen IT-Infrastruktur Anforderungen, wie die Integration von 802.1x Netzwerken, bedurfte es eines hohen manuellen Aufwandes seitens der Helpdeskmitarbeiter, um einen eingeschränkt funktionsfähigen Arbeitsplatz bereitzustellen. In Folge dessen kam es bei vielen Mitarbeitern zu erhöhten Wartezeiten, um vollumfänglich Arbeiten zu können.

Unsere Lösung

Basierend auf unserer großen Erfahrung mit dem Framework JAMF, gestützt durch die entsprechenden Zertifizierungen, konnten wir ein hochautomatisiertes, zentral verwaltbares Management-System etablieren:​

  • Zentrales Management aller MacOS und iOS Geräte der Firma​
  • Zero Touch Deployment: Ein neu bestellter Mac wird von uns direkt an den Mitarbeiter ausgeliefert. Dieser muss sich nur noch einloggen und ist in seiner Unternehmensumgebung mit allen Einstellungen integriert​
  • Betriebssystem- und Softwareupdates on the fly​
  • Verschlüsselung aller mobile Apple Endgeräte (DSGVO Vorschrift)​
  • Zentrales Schlüsselmanegement (User kann Schlüssel nicht mehr verlegen)​
  • Endpoint Protection (aktuelleste Sicherheitssysteme mit zentralen Monitoring)

Infrastructure in the Azure Cloud

David Soucek (Head of IT):​ “Durch die Auslagerung all unserer Server in die Azure Cloud, in Verbindung mit einer Remote Desktop Farm, konnten wir sämtliche zentralen Hardware- und Backupsysteme eliminieren und uns unabhängig vom Clientbetriebsystem, sowie vom Arbeitsort machen.”

Herausforderung

Das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) ist eine akademische Organisation mit mit etwa 60 Arbeitsplätzen. Bislang waren die Server als eine einzige virtuelle Maschine bei einem externen Provider untergebracht, mit einer nicht zufriedenstellenden Performance.

Unsere Lösung

Im Zuge der Office 365 Migration des IWM seitens n4b wurde auch das Projekt “Infrastructure as a Service” gestartet und die verbliebenen Services (exclusive Mailservices, welche von Office 365 übernommen wurden) auf mehreren virtuellen Maschinen mit optimierter Performance migriert. Durch den Aufbau einer “Remote Desktop Farm” haben die Mitarbeiter nun einen Client-unabhängigen Zugang zu allen zentralen IT-Services. Die Mitarbeiter erlebten dadurch auch eine massive Performancesteigerung ihrer IT-Prozesse.

Desaster Recovery as a Service

Dr. Markus Kiess, Administrativer Direktor des Gregor Mendel Instituts für Molekulare Pflanzenbiologie GmbH (GMI) in Wien:​ “​Stellen sie sich vor, Ihr ganzer Serverraum mit all der Hardware wird durch eine Katastrophe zerstört und unser Forschungsinstitut würde damit handlungsunfähig. Spätestens zu diesem Zeitpunkt möchte man auf seinen Backupserverraum zurückgreifen und alle IT-Services in gewohnter Weise so schnell wie möglich wieder verwenden. Aber einen ganzen Serverraum mit Hardware für einen unwahrscheinlichen Fall andauernd zu betreiben, ist natürlich eine hohe finanzielle Last.​ Die Lösung für uns war das “Desaster Recovery as a Service” Produkt der n4b. Damit konnten wir nicht nur ein tägliches Backup all unserer IT-Services und Daten in ein professionelles Rechenzentrum abdecken, sondern haben dadurch die Möglichkeit, alle bestehenden lokalen Server in der Azure Cloud zu aktivieren. Bei einem Totalausfall unserer IT-Infrastruktur würde über diesen virtuellen Backupserverraum das Institut praktisch uneingeschränkt weiter arbeiten können. Und dies zu einem Bruchteil der Kosten eines physischen Serverraums.​”

Herausforderung

Das GMI musste vor einigen Jahren den Back-up Serverraum im 12. Bezirk aufgeben. Bei der Suche nach Alternativen und dem Abwägen der Kosten wurde die Entscheidung für eine virtuelle Abbildung des Serverraumes auf Basis der Azure Services gefällt. Die Synchronisation der bemerkenswerten Menge von über einem halben Petabyte an wissenschaftlichen Daten stellte eine zusätzliche Herausforderung dar.

Unsere Lösung

Zusammen mit den Spezialisten von Microsoft wurde ein über VPN-Services verbundenes virtuelles Netzwerk in Azure etabliert. Auf der “On Premise” Seite wurden alle zentralen IT-Services virtualisiert und sämtliche vorhandenen virtuellen Maschinen von VMWare auf Hyper-V migriert, mit zusätzlich massiver Einsparung bei den Lizenzkosten. Danach wurde das Backupsystem dermaßen abgebildet, dass täglich ein Klon jeder virtuellen Maschine nach Azure repliziert wurde, um dort, bei Ausfall eines oder mehrerer Serversysteme, die Funktionen in kürzester Zeit übernehmen zu können.​

Apple Zero Touch Deployment and Device Management

Georg Grawatsch (Falstaff Head of IT):​ “Das “Modern Workspace Automation” – Service der n4b spart uns viele Stunden, die wir endlich in die wirklich wichtigen Digitalisierungsprojekte investieren können.​ In Kombination mit den n4b Helpdesk Services wurde das ewige “Firefighting” für unser Unternehmen Geschichte.”

Herausforderung

Der Kunde “die Falstaff Verlagsgesellschaft.m.H” mit über 90 Mitarbeitern, ausgestattet mit Apple Equipment unterschiedlichster Baujahre und MacOS Releases, hatte, durch zusätzliche gegenseitige Abhängigkeiten wichtiger interner Softwareprodukte (wie Adobe CS6 vs Adobe CC), größte Probleme damit, eine rund laufende Arbeitsplatzumgebung zu ermöglichen. Die Mitarbeiter wurden durch den großen Zeitverlust, aufgrund schlecht harmonierender Software, in ihrer Arbeit stark behindert und die IT-Kosten stiegen exorbitant.

Unsere Lösung

Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung und Zertifizierungen konnten wir ein hochautomatisiertes, zentral verwaltbares Management System etablieren, das unter anderem folgende Leistungen abdeckt:​

Datenschutzerklärung

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(Datenschutzerklärung)

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Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

net4biz GmbH

Viehmarktgasse 2a
1030 Wien

T: +43 1 798 11 11
office@net4biz.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: März 2021

1. Umfang / Gültigkeit

1.1 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch die net4biz GmbH schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

1.2 Bei Service Level Verträgen garantiert die net4biz GmbH, über die entsprechende Hersteller-Lizenzen und Hersteller-Support-Verträge zu verfügen. Dem Kunden ist es gestattet, im Namen unserer AGBs, Support-Requests, gemäß der bestehenden Supportverträge, bei Herstellern zu melden, sofern dies für die Behebung eines bestehenden Incidents benötigt wird. Entsprechende Kundennummern und Zugänge für Herstellerportale werden dem Kunden seitens der net4biz GmbH zur Verfügung gestellt.

1.3 Ein auf andere AGBs verweisendes Gegenangebot wird abgelehnt; insbesondere sind Erfüllungshandlungen des Hauptgeschäftes nicht als Zustimmung zu den AGBs des Kunden zu werten. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Vertragslaufzeit

Service Level Verträge werden standardmäßig mit einer Bindungsfrist von einem Jahr ab Unterzeichnungsdatum abgeschlossen und verlängern sich automatisch um 1 Jahr, sofern diese nicht vor Ablauf der Vertragszeit, gemäß den Regelungen unter Punkt 8. „Vertragsauflösung“, aufgelöst wurden.

3. Preise

3.1 Vereinbarte Preise verstehen sich als Festpreise und sind jeweils bis zum Ende des aktuellen Kalenderjahres gültig. Danach kann die Vergütung anhand des jeweils aktuellen österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.

3.2 Die genannten Preise gelten jeweils exklusive Transport und Verpackung.

3.2 Die net4biz GmbH ist berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 7%, so hat der Kunde das Recht, ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche vom Auftrag zurückzutreten.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, es sei denn, dass der Kunde einen gesondert verrechneten Transport- und Versicherungskostenbeitrag zur Lieferung frei Haus bezahlt.

4.2. Teillieferungen sind möglich.

4.3. Bezüglich Verpackung gelten die in Punkt 3.1 genannten Bedingungen.

4.4 Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und der net4biz GmbH vorzubringen.

4.5 Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden die beim Kunde liegen, gehen zu Lasten des Kunden und gelten als Ablieferung.

4.6 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der net4biz GmbH.

5.  Liefertermine

Die net4biz GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mindestens 90-tägigen Nachfrist, mittels eingeschriebenen Briefes, vom Vertrag zurückzutreten. Die net4biz GmbH ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch die net4biz GmbH unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist die net4biz GmbH nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

6. Eigentumsrecht

6.1. Die gelieferten Komponenten und Zubehörteile bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der net4biz GmbH. Der Kunde hat auf eigene Kosten für diesen Zeitraum für eine ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

6.2. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist die net4biz GmbH jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Kunden zurückzuholen und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

7. Zahlung / Stornogebühr / Verzug

7.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich und nicht anders vereinbart, umgehend nach Lieferung.

7.2 Die seitens der net4biz GmbH gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer, sind spätestens 8 Tage ab Fakturendatum abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

7.3 Bei Bestellungen über € 5.000,- können 50% des vereinbarten Preises zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsschluss vorab verrechnet werden. Sollte der Kunde mit der Bezahlung dieser Anzahlung in Verzug geraten, verlängert sich die Verpflichtung seitens net4biz GmbH zur Lieferung entsprechend. Die net4biz GmbH ist jedenfalls berechtigt, vor Erhalt der vereinbarten Anzahlung, den Liefergegenstand zurückzuhalten, sowie, ohne Nachfristsetzung und Geltendmachung mit einer Stornogebühr von 5% des Preises, vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die net4biz GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen.

7.5 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die net4biz GmbH. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten ist die net4biz GmbH berechtigt, Terminverlust eintreten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

8. Vertragsauflösung

Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist sowohl für den Kunden als auch für die net4biz GmbH jeweils zum Monatsersten (nach Ablauf der Bindungsfrist), unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist, möglich. Beide Seiten sind zu einer fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, sofern die jeweils andere Partei gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung und Einräumung einer angebrachten Nachfrist Abhilfe geschaffen hat. Der Kunde ist zur fristlosen Auflösung berechtigt, wenn die net4biz GmbH eine ihr eingeräumte Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt. Hat die net4biz GmbH zur Auflösung durch den Kunden Anlass gegeben, besteht eine Zahlungsverpflichtung des Kunden nur bis zur Beendigung der Leistungserbringung. Hat der Kunde zur Auflösung durch die net4biz GmbH Anlass gegeben, etwa weil fällige Beträge trotz Mahnung nicht zur Zahlung gebracht wurden oder die erforderliche Mitwirkung trotz Mahnung nicht geleistet wurde, so ist die net4biz GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich der ersparten Aufwendungen seitens des Kunden durch Auflösung des Vertrages.

9. Garantie

9.1 Eine eventuelle Garantieleistung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Garantiezusage seitens der net4biz GmbH ist in jedem Falle an den Abschluss eines Instandhaltungs-Vertrages für Wartung und Reparatur, entsprechend den hierfür geltenden Bedingungen der net4biz GmbH, gebunden. Ein solcher Instandhaltungsvertrag bildet ein eigenes Rechtsgeschäft.

9.2 Eine eventuelle Garantiegewährung seitens der net4biz GmbH erstreckt sich nicht auf jene Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen.

9.3 Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten der net4biz GmbH schriftlich mitzuteilen.

9.4 Jede eventuell vereinbarte Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem Technischen Kundendienst der net4biz GmbH angehören bzw. von dieser autorisiert sind oder bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjektes.

9.5 Die Inanspruchnahmen der Garantieleistung setzt voraus, dass der Kunde sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag vollinhaltlich, inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.

9.6 Über die vereinbarte Garantieleistung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Mängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Ware im Lieferort schriftlich der net4biz GmbH mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet die net4biz GmbH nach ihrer Wahl jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Sonstige Mängelfolgen sind ausgeschlossen.

10.2 Die net4biz GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Komponentenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen, sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der net4biz GmbH für leichte Fahrlässigkeit, sowie für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Davon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nicht erfasst.

10.3 Rücksendungen beanstandeter Ware bedürfen des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses der net4biz GmbH und erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

11. Software-Leistungen

Alle Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation, Programmierung und Systemsoftware) unterliegen den Bedingungen des Software-Vertrages der net4biz GmbH und bilden in jedem Fall eigene Rechtsgeschäfte.

12. Vorbereitung des Aufstellungsortes

Der Kunde hat rechtzeitig vor Lieferung des Gegenstandes auf eigene Kosten einen den Spezifikationen der net4biz GmbH entsprechenden Raum mit Stromanschluss bereitzustellen. Die net4biz GmbH wird auf Wunsch des Kunden durch fachmännische Beratung gegen Kostenersatz behilflich sein, den Aufstellungsort einwandfrei vorzubereiten. Der Kunde hat darüber hinaus außerdem die Eignung der Transportwege vom Hauseingang bis zum Aufstellungsort zu überprüfen und gegebenenfalls auf seine Kosten herzustellen. Die Installations- und Lagerbedingungen sind zu beachten.

13. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien. Auf diesen Vertrag ist – mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen – Österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, falls sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.

 

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

net4biz GmbH
Dr.-Bohr-Gasse 7
1030 Wien
T: +43 1 798 11 11
office@net4biz.at

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